im Folgenden „Verkäufer“ genannt
und
wird folgender Kaufvertrag geschlossen:
Gegenstand des Verkaufs ist das in der Anlage „Fahrzeugdetails“ beschriebene Kraftfahrzeug nebst Zubehör
1) Angaben, Rechte und Pflichten des Käufers
1.1 Der Käufer erkennt an, dass der Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers bleibt.
1.2 Der Käufer verpflichtet sich, den Kaufpreis nach Vertragsabschluss bei der Abholung in bar an den Verkäufer zu übergeben.
2) Angaben, Rechte und Pflichten des Verkäufers
2.1 Der Verkäufer garantiert, dass der Kaufgegenstand vor dem Zeitpunkt der Übergabe mit sämtlichem Zubehör sein Eigentum war und mit der Übergabe frei von Rechten Dritter in das Eigentum des Käufers übergeht.
2.2 Der Verkäufer erklärt, dass der Kaufgegenstand die unter der Anlage „Fahrzeugdetails“ genannten Eigenschaften aufweist. Für Schäden bzw. Unkosten, die durch falsche Angaben entstehen, muss der Verkäufer aufkommen und nach Rechnungsstellung des Käufers innerhalb von 7 Werktagen auszugleichen, sofern der Verkäufer keine Nachbesserung leistet. Erfolgt kein fristgerechter Ausgleich für einen Schaden, steht es dem Käufer zu vom Kauf zurückzutreten. Schäden, die dem Käufer durch den Rücktritt oder Nachbesserung entstehen – insbesondere Transportkosten und Schäden durch den entgangenen Weiterverkauf – hat der Verkäufer nach Rechnungsstellung des Käufers innerhalb von 7 Werktagen auszugleichen.
2.3 Der Verkäufer verpflichtet sich den Kaufgegenstand innerhalb von 10 Werktagen ab Vertragsabschluss zur Abholung bereitzuhalten. Der Käufer nennt dem Verkäufer einen Termin zur Abholung an einem Werktag innerhalb einer Frist von 12 Werktagen. Der Verkäufer ist dazu verpflichtet das Motorrad für diesen Termin abholbereit mit sämtlichem Zubehör, Schlüssel(n) und Fahrzeugbrief bereitzustellen.
3) Abwicklung
3.1 Nach der Bestätigung der Verkaufsabsicht des Verkäufers und der Kaufabsicht des Käufers wird vom Käufer ein Termin zur Abholung des Motorrads bestimmt. Mit der Übergabe wird der Kaufgegenstand inkl. Zubehör und Fahrzeugbrief übergeben und die vollständige Übergabe vom Käufer bestätigt.
Der Käufer meldet das Motorrad innerhalb von 12 Werktagen ab und verpflichtet sich, das Motorrad bis dahin nicht im Straßenverkehr zu bewegen. Mit der Übergabe des Kaufgegenstandes erhält der Verkäufer den Kaufpreis i.H.v. 280 EUR in bar.
4) Schlussbestimmungen
4.1 Für Sachverhalte, die nicht durch diesen Vertrag geregelt werden, gilt grundsätzlich die entsprechende Gesetzgebung im jeweiligen Land. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags nicht rechtswirksam sein, wird die Gültigkeit sonstiger Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksamen Bestimmungen werden ersetzt durch gesetzliche Bestimmungen.
Der Verkäufer bestätigt:
– Kaufpreis gemäß Kaufvertrag vollständig erhalten
– Die Richtigkeit seiner Angaben in Anlage „Fahrzeugdetails (Seite 3)“
Der Transporteur bestätigt:
– Kaufgegenstand erhalten
– sämtliches Zubehör (gelistet unter „Zubehör“) sowie der Fahrzeugbrief erhalten