Mobile DE Motorrad verkaufen - Kaufvertrag und alle nötigen Schritte

Motorrad Ankauf mit WKDM | Mobile DE Motorrad verkaufen

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Häufige Fragen zum Motorradverkauf mit WKDM

Was sind die größten Unterschiede zum Verkauf mit mobile?

Die wichtigste Frage zuerst: was sind die größten Unterschiede zum Verkauf mit mobile? Unser Markplatz erspart dir die lästige Anfragen wie „was ist letzte Preis?“. Außerdem erübrigt sich eine Probefahrt und Nachverhandlungen. Unsere Angebote sind fix, sofern die von dir angegebenen Daten korrekt sind und dem Zustand entsprechen. Als Datenpartner nutzen wir mobile und die DAT, sodass die angebotenen Preise vergleichbar sind.

Ankäufer sind bei uns grundsätzlich nur Händler, die von uns verifiziert wurden. Die Abholung erfolgt über eine Spedition mit der wir langfristig zusammenarbeiten. Der Zugriff für die Händler erfolgt über einen geschützten Bereich, sodass deine Daten nicht öffentlich zu sehen sind und wir keinen externen Zugriff gewähren. Unser Sitz und Geschäftsführer ist in Aachen Germany, unsere Partner sind in ganz Deutschland verteilt.

Beispiele Motorrad verkaufen Gesellschaft

Motorrad Ankauf statt Mobile sowie Kaufvertrag

Du solltest immer erwägen, dein Motorrad selbst zu verkaufen. Denke daran, dass bei einer „Inzahlungnahme“ des Fahrzeugs jeder Händler zwischen 10% und 50% des Wertes des Bikes behält (d.h. er zahlt Ihnen so viel weniger als das, wofür er es letztendlich verkauft). Wenn du das Risiko auf dich nimmst, das Bike in einem unbekannten Zustand von zu kaufen, werden sie sicher einen Gewinn erzielen müssen, damit sich das lohnt. Und nicht nur das, sie können nicht zulassen, dass dein Bike monatelang Platz wegnimmt. Sie müssen einen Preis dafür verlangen, um es schnell an jeden verkaufen zu können, der durch die Tür kommt. Es ist nicht möglich, auf den idealen Käufer zu warten, der genau dieses Motorrad sucht und bereit ist, dafür teuer zu bezahlen. Die Moral der Geschichte ist, dass der Selbstverkauf eines Fahrzeugs Ihnen immer einen wesentlich größeren Zahltag einbringen wird (vorausgesetzt, Sie haben sich die Mühe gemacht). Auch wenn Sie vielleicht nervös oder unsicher sind, wie Sie die Sache angehen sollen, ist der Prozess ziemlich unkompliziert und wurde nicht so konzipiert, dass er Ihnen Schwierigkeiten bereitet.

Ein rechtlich gültiger Motorrad Kaufvertrag ist der Grundstein für jeden Kauf bzw. Verkauf. Mit dem Kaufvertrag vermeiden Sie Rechtsstreitigkeiten und sichern sich das Vertrauen des Käufers.

Ist die Probefahrt erfolgreich verlaufen und sind sich Verkäufer und potenzieller Käufer einig, geht es vor allem darum, formal und rechtlich alles richtig zu machen. Neben einer Reihe von fest definierten rechtlichen Regelungen sollten im Vertrag alle individuell vereinbarten Abmachungen aufgenommen werden.

Es gibt eine Reihe gesetzlicher Regelungen, die grundsätzlich Bestand haben. Darüber hinaus gibt es Vereinbarungen, die du darin festhalten kannst, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Der Kfz-Kaufvertrag sollte in zweifacher identischer Ausführung vorliegen

Unfallschäden am Motorrad müssen im Kaufvertrag angegeben werden. Hatte das Fahrzeug einen Unfall, sollte der Schaden detailliert beschrieben sein.

Lassen Sie sich vor der Probefahrt den Führerschein zeigen, begleiten Sie den Interessenten nach Möglichkeit bei der Probefahrt und geben Sie auf keinen Fall den Zweitschlüssel des Wagens aus der Hand.

Eine Garantie ist ein freiwilliger Service von Autoherstellern oder gewerblichen Händlern bei Neu- und Gebrauchtwagen. Eine Gewährleistung oder auch Sachmängelhaftung hingegen ist gesetzlich festgelegt und verpflichtet Autohändler für den Zeitraum von meist 24 Monaten zur Nachbesserung von Mängeln und daraus folgenden Schäden, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden.

Nach dem Kauf muss der Käufer das Fahrzeug unverzüglich bei der Kfz-Zulassungsstelle oder beim Straßenverkehrsamt ummelden. Dazu benötigt er die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, die Bescheinigungen über die letzte Hauptuntersuchung (HU) und die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).

Bezahlung: Verkaufen Sie Ihren PKW möglichst gegen Barzahlung und händigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.

Der wichtigste Passus beim privaten Verkauf: Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Sschadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit (siehe auch ADAC Kaufvertrag). Mit dem hier getroffenen Gewährleistungsausschluss haftet der Verkäufer nicht für vorhandene oder später auftretende Mängel.

Vor vollständiger Bezahlung des gesamten Kaufpreises ist der Kfz-Brief dem Käufer nicht auszuhändigen.

Dokumente und Zubehör

  • Zulassungsbescheinigung Teil II Schein
  • Zulassungsbescheinigung Teil I Brief
  • Bescheinigung der letzten HU (Hauptuntersuchung)
  • Abmeldebestätigung, falls das Fahrzeug abgemeldet wurde
  • Unterlagen zu Inspektionen, Reparaturen, Werkstattrechnungen
  • ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) für sämtliche An- und Umbauteile
  • Fahrzeugschlüssel

Verkäufer sollten wissen: Laut Gesetz geht mit dem Verkauf des Fahrzeugs die Versicherung auf den Käufer über. Auch ein Autohändler darf als Privatperson einen Gebrauchtwagen unter gewissen Voraussetzung verkaufen, und zwar wenn er das Auto privat genutzt hat und dies nicht im Betriebsvermögen aufgelistet hat.